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Wassermeyer, DBA
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Türkei
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Abkommen
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Art. 20 Lehrer und Studenten
- I. Abweichungen vom MA, allgemeiner Inhalt
- II. Absatz 1
- III. Absatz 2
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IV. Exkurs: Absatz 3 aF
- 1. Streichung des Art. 20 Abs. 3 durch DBA 2011
- 2. Vergütungen
- 3. Begünstigte Personen
- 4. Staatsangehörigkeit (Rz. 9)
- 5. Arbeitsdauer nicht länger als 183 Tage
- 6. Aufenthalt zur Sammlung praktischer Erfahrungen
- 7. Gleichzeitige oder frühere Ansässigkeit in dem anderen Vertragsstaat
- 8. Besteuerung im Gastland
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Art. 20 Lehrer und Studenten
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Abkommen
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Türkei