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Wassermeyer, DBA
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Luxemburg
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Abkommen
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Art. 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
- I. Systematik der Regelung
- II. Allgemeiner Inhalt
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III. Absatz 1
- 1. „Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19“
- 2. Unselbständige Arbeit
- 3. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen
- 4. In einem Vertragsstaat ansässige Person
- 5. Vergütungen aus unselbständiger Arbeit
- 6. Arbeitsausübung im anderen Staat
- 7. „Dafür bezogene Vergütungen“
- 8. Besteuerung im anderen Staat bzw. im Wohnsitzstaat
- IV. Absatz 2 Buchst. a („183-Tage-Regel“)
- V. Absatz 2 Buchst. b und c
- VI. Absatz 3 (gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung)
- VII. Konsultationsvereinbarungen und Rechtsverordnung zu Grenzpendlern, Abfindungen, Entschädigungen, Berufskraftfahrern und Bahnpersonal
- VIII. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- IX. Absatz 4 (Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen und Luftfahrzeuge)
- Exkurs: Kommentierung aus luxemburgischer Sicht
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Art. 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
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Abkommen
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Luxemburg