-
Wassermeyer, DBA
-
Schweiz
-
Abkommen
-
Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
-
III. Absatz 2 Satz 1
- 1. Allgemeines
- 2. Veräußerer
- 3. Veräußerung
- 4. Bewegliches Vermögen
- 5. Veräußerungsgewinn
- 6. Besteuerung durch die Vertragsstaaten
-
III. Absatz 2 Satz 1
-
Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
-
Abkommen
-
Schweiz