Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Wassermeyer, DBA
7. Veräußerer unterliegt in seinem Ansässigkeitsstaat keiner Besteuerung auf den Veräußerungsgewinn (Abs. 4 S. 1 Buchst. b)
Hardt in Wassermeyer | DBA CH 1971 Art. 13 Rn. 181-185 | 166. EL Juli 2024