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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
- 1. Absatz 1
- 2. Absatz 2 Buchst. a
- 3. Absatz 2 Buchst. b und c
- 4. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- 5. Sonderregelung für Grenzgänger
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6. Absatz 3: Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen oder Luftfahrzeugen
- a) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen
- b) Vergütungen für unselbstständige Arbeit
- c) Unselbstständige Arbeit an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an Bord eines Binnenschiffes (MA Art. 15 Rz. 187–195)
- d) Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des betreibenden Unternehmens (MA Art. 15 Rz. 196–199)
- e) Subsidiäres Besteuerungsrecht des anderen Vertragsstaates (Abs. 3 S. 2)
- 7. Absatz 4: Sonderregelung für „leitende Angestellte“
- 8. Verfahren (Lohnsteuer-) bei inländischem Arbeitgeber und Freistellung
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Schweiz