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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 20 Studium und Ausbildung
- I. Allgemeines
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
- 1. Zahlungen
- 2. Student
- 3. Praktikant
- 4. Volontär
- 5. Lehrling
- 6. Aufenthalt in dem anderen Vertragsstaat
- 7. Aufenthalt ausschließlich zu Studien- oder Ausbildungszwecken
- 8. Gleichzeitige oder frühere Ansässigkeit in dem einen Vertragsstaat
- 9. Besteuerung in „dem anderen“ Vertragsstaat
- 10. Besteuerung in „dem einen“ Vertragsstaat
- 11. Besteuerung in einem Drittstaat
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Art. 20 Studium und Ausbildung
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Abkommen
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Schweiz