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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 21 Andere Einkünfte
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
- 1. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person
- 2. Bisher nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte
- 3. Aus dem anderen Vertragsstaat stammende andere Einkünfte
- 4. Aus einem Drittstaat stammende Einkünfte
- 5. Aus dem Ansässigkeitsstaat stammende Einkünfte
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6. Einschränkung des Art. 21 bei bestimmten Einkünften, die einer Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung im Vertragsstaat, der nicht Ansässigkeitsstaat ist, tatsächlich zuzurechnen sind
- a) Ungeschriebene Einschränkung des Art. 21 entspricht Art. 21 Abs. 2 MA
- b) Isolierende Betrachtungsweise
- c) Betriebsstätte (feste Einrichtung) im Ansässigkeitsstaat
- d) Betriebsstätte (feste Einrichtung) in einem Drittstaat
- e) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- f) Anwendung der Art. 7 oder 14. aa) Anwendungsvoraussetzungen
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
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Art. 21 Andere Einkünfte
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