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Wassermeyer, DBA
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Texte Dänemark
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Abkommen (Präambel - Art. 50)
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Art. 7 Unternehmensgewinne
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 Satz 1 – Unternehmensgewinne
- III. Absatz 1 Satz 2 – Betriebsstättenbesteuerung
- IV. Absatz 2 – Fremdvergleichsgrundsatz
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V. Absatz 3 – Folgeänderung
- 1. Allgemeines
- 2. Ändert ein Vertragsstaat die einer Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne
- 3. Betriebsstätte eines Unternehmens eines der Vertragsstaaten
- 4. In Übereinstimmung mit Abs. 2
- 5. Besteuerung von bereits im anderen Vertragsstaat besteuerten Gewinnen
- 6. Rechtsfolge: Entsprechende Änderung der auf diese Gewinne erhobenen Steuern durch den anderen Vertragsstaat
- 7. Soweit dies zur Beseitigung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist
- 8. Konsultationsverfahren
- VI. Absatz 4 – Verhältnis zu anderen Vorschriften
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Art. 7 Unternehmensgewinne
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Abkommen (Präambel - Art. 50)
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Texte Dänemark