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Wassermeyer, DBA
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Indien
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Abkommen
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Art. 20 Lehrer sowie Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen
- I. Allgemeines und Abweichungen vom MA
- II. Absatz 1
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III. Absatz 2
- 1. Natürliche Person
- 2. Vertragsstaat
- 3. Begünstigter Personenkreis
- 4. Überweisungen aus dem Ausland für Unterhalt, Studium oder Ausbildung
- 5. Aufenthalt in dem einen Vertragsstaat (Gaststaat)
- 6. Aufenthalt ausschließlich zu Studien- oder Ausbildungszwecken
- 7. Gleichzeitige oder frühere Ansässigkeit in dem anderen Vertragsstaat (Herkunftsstaat)
- 8. Besteuerung in dem einen Vertragsstaat (Gaststaat)
- 9. Besteuerung im anderen Vertragsstaat (Herkunftsstaat)
- 10. Besteuerung in einem Drittstaat
- IV. Deutsche Verhandlungsgrundlage (DE-VG)
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Art. 20 Lehrer sowie Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen
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Abkommen
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Indien