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Wassermeyer, DBA
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Kroatien
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
- I. Regelungsbedarf zur Vermeidung doppelter Besteuerungen
- II. Allgemeiner Inhalt
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III. Absatz 1: Grundsatz „Arbeitsortprinzip“
- 1. „Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19“
- 2. Unselbständige Arbeit
- 3. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen
- 4. In einem Vertragsstaat ansässige Person
- 5. Vergütungen aus unselbständiger Arbeit
- 6. Arbeitsausübung im anderen Staat
- 7. „Dafür bezogene Vergütungen“
- 8. Besteuerung im anderen Staat
- 9. Besteuerung im Wohnsitzstaat
- IV. Absatz 2 Buchst. a: Abweichung vom Arbeitsortprinzip
- V. Absatz 2 Buchst. b und c: Andere Einsatzstaatverknüpfungen
- VI. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- VII. Sonderregelungen für Grenzgänger
- VIII. Absatz 3: gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
- IX. Absatz 4 des DBA/Absatz 3 MA: Sonderregelung für Einsatz auf Schiffen und Luftfahrzeugen
- X. Absatz 5: Nichtdiskriminierung von Sozialversicherungsleistungen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Kroatien