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Wassermeyer, DBA
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Norwegen
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Abkommen
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
- III. Absatz 2
- IV. Absatz 3
- V. Absatz 4 – Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften
- VI. Absatz 5 – Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung bei Wohnsitzwechsel
- VII. Absatz 6
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
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Abkommen
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Norwegen