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Wassermeyer, DBA
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Norwegen
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Abkommen
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Art. 7 Unternehmensgewinne
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 Satz 1
- III. Absatz 1 Satz 2
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IV. Absatz 2
- 1. Allgemeines
- 2. Bei der Anwendung dieses Artikels sowie von Artikel 23
- 3. Der in Absatz 1 genannten Betriebsstätte
- 4. In jedem Vertragsstaat
- 5. Zuzurechnende Gewinne
- 6. Selbständigkeits- und Unabhängigkeitsfiktion
- 7. Gleiche oder ähnliche Geschäftstätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen
- 8. Stufe 2: „Bepreisung“ der ermittelnden Dealings
- 9. Probleme im Zusammenspiel mit der Aufweichung des Betriebsstättenbegriffs
- 10. Besonderheiten der Gewinnzurechnung bei bestimmten Betriebsstätten
- 11. Umsetzung des AOA im deutschen Recht
- V. Absatz 3
- VI. Absatz 4
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Art. 7 Unternehmensgewinne
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Abkommen
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Norwegen