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Wassermeyer, DBA
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Neuseeland
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Abkommen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
- I. Allgemeines
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II. Absatz 1
- 1. „Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19“
- 2. Unselbstständige Arbeit
- 3. Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen
- 4. In einem Vertragsstaat ansässige Person
- 5. Aus unselbstständiger Arbeit
- 6. Arbeitsausübung im anderen Staat
- 7. „Dafür bezogene Vergütungen“
- 8. Besteuerung im anderen Staat
- 9. Besteuerung im Wohnsitzstaat
- III. Absatz 2 Buchstabe a: Abweichung vom Arbeitsortprinzip
- IV. Absatz 2 Buchstabe b und c: Andere Einsatzstaatsanknüpfungen
- V. Folgen des Wechsels des Besteuerungsrechts
- VI. Sonderregelung für den Einsatz auf Seeschiffen und Luftfahrzeugen
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Art. 15 Unselbständige Arbeit
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Abkommen
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Neuseeland