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Wassermeyer, DBA
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Neuseeland
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Abkommen
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Art. 20 Professoren, Lehrer und Studenten
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
- III. Absatz 2
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IV. Absatz 3
- 1. Student, Praktikant, Lehrling
- 2. Aufenthalt in dem einen Vertragsstaat (Gastland)
- 3. Aufenthalt ausschließlich zu Studien- oder Ausbildungszwecken
- 4. Gleichzeitige oder frühere Ansässigkeit in dem anderen Staat (Herkunftsstaat)
- 5. Zahlungen für Unterhalt, Studium oder Ausbildung
- 6. Das Stammen der Zahlungen aus Quellen außerhalb des Aufenthaltsstaates
- 7. Besteuerung in den Vertragsstaaten
- 8. Besteuerung in einem Drittstaat
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Art. 20 Professoren, Lehrer und Studenten
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Abkommen
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Neuseeland