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Wassermeyer, DBA
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Neuseeland
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Abkommen
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Art. 22 Vermögen
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
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III. Absatz 2
- 1. Bewegliches Betriebsvermögen einer Betriebsstätte
- 2. Bewegliches Vermögen einer festen Einrichtung
- 3. Betriebsstättenvermögen des Unternehmens eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat
- 4. Vermögen eines in dem einen Vertragsstaat ansässigen Freiberuflers, das zu einer festen Einrichtung in dem anderen Vertragsstaat gehört
- 5. Vermögensermittlung
- 6. Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat
- 7. Besteuerung in dem einen Vertragsstaat
- IV. Absatz 3
- V. Absatz 4
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Art. 22 Vermögen
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Abkommen
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Neuseeland