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Wassermeyer, DBA
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Argentinien
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Abkommen
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Art. 20 Lehrer sowie Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen (Art. 20 MA)
- I. Allgemeiner Inhalt und Abweichungen vom MA
- II. Absatz 1 – Gastlehrer
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III. Absatz 2 – Studenten, Lehrlinge und Praktikanten
- 1. Allgemeines
- 2. Zahlungen
- 3. Student
- 4. Praktikant
- 5. Lehrling
- 6. Aufenthalt in dem einen Vertragsstaat
- 7. Aufenthalt ausschließlich zu Studien- oder Ausbildungszwecken
- 8. Gleichzeitige oder frühere Ansässigkeit in dem anderen Vertragsstaat
- 9. Besteuerung in dem einen Vertragsstaat
- 10. Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat
- 11. Besteuerung in einem Drittstaat
- IV. Absatz 3 – Stipendiaten und Zuschussberechtigte
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Art. 20 Lehrer sowie Studenten und andere in der Ausbildung stehende Personen (Art. 20 MA)
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Abkommen
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Argentinien