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Wassermeyer, DBA
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Argentinien
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Abkommen
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Art. 23 Befreiung von der Doppelbesteuerung (Art. 23A, 23B MA)
- I. Allgemeiner Inhalt und Abweichungen vom MA
- II. Absatz 1 – Die Freistellungsmethode in Deutschland
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III. Absatz 2 – Die Anrechnungsmethode in Deutschland
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Einkünfte
- 3. Das Beziehen von Einkünften
- 4. Besteuerung nach dem Abkommen in Argentinien
- 5. Anrechnung durch Deutschland
- 6. Die in Argentinien gezahlten Steuern
- 7. Die Anrechnung auf die in Deutschland zu erhebende Steuer vom Einkommen
- 8. Die Anrechnung bei der Vermögensteuer
- 9. Höchstbetragsberechnung
- IV. Absatz 3 – Die Berücksichtigung fiktiver argentinischer Quellensteuern
- V. Absatz 4 – Die Anrechnungsmethode in Argentinien
- VI. Abschnitt (5) Buchst. a des Protokolls – Aktivitätsklausel
- VII. Abschnitt (5) Buchst. b des Protokolls – Herstellung der Ausschüttungsbelastung
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Art. 23 Befreiung von der Doppelbesteuerung (Art. 23A, 23B MA)
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Abkommen
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Argentinien