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Wassermeyer, DBA
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Schweden
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Abkommen
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
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II. Absatz 1
- 1. Veräußerung von unbeweglichem Vermögen – S. 1
- 2. Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften – S. 2 und 3
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II. Absatz 1
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
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Abkommen
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Schweden