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Wassermeyer, DBA
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Schweden
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Abkommen
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Art. 20 Unterhaltszahlungen und Zahlungen an Studenten
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
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III. Absatz 2
- 1. Regelungsinhalt, -umfang und Abgrenzung der Vorschrift
- 2. Persönlicher Anwendungsbereich
- 3. Zahlungen für Unterhalt, Studium oder Ausbildung
- 4. Student
- 5. Praktikant
- 6. Lehrling
- 7. Aufenthalt in dem einen Vertragsstaat
- 8. Aufenthalt ausschließlich zu Studien- oder Ausbildungszwecken
- 9. Gleichzeitige oder frühere Ansässigkeit in dem anderen Vertragsstaat
- 10. Besteuerung in dem einen Vertragsstaat
- 11. Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat
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Art. 20 Unterhaltszahlungen und Zahlungen an Studenten
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Abkommen
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Schweden