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Wassermeyer, DBA
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Schweden
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Abkommen
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Art. 24 Besteuerungsregeln
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1
- III. Absatz 2
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IV. Absatz 3
- 1. Vermögen, das Teil des Nachlasses oder einer Schenkung einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person ist
- 2. Einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person
- 3. Keine Erfassung in Abs. 1 und 2
- 4. Ausschließliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
- 5. Soweit Artikel 26 nichts anderes bestimmt
- 6. Vermeidung der tatsächlichen Nichtbesteuerung
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Art. 24 Besteuerungsregeln
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Abkommen
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Schweden