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Wassermeyer, DBA
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GUS-Staaten
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Abkommen
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Art. 13 Öffentlicher Dienst
- I. Allgemeiner Inhalt, Abweichungen vom MA
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II. Die Vorschrift im Einzelnen
- 1. Konkurrenzen
- 2. Vergütungen, die gewährt werden
- 3. Einschließlich der Ruhegehälter
- 4. Empfänger der Vergütung (natürliche Person)
- 5. Vergütungen für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachte Dienste
- 6. Zahlungsverpflichteter
- 7. Besteuerung im Kassenstaat
- 8. Besteuerung im Wohnsitzstaat
- 9. Ausnahme: Satz 2
- III. Das Fehlen einer Regelung iSd. Art. 27 MA
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Art. 13 Öffentlicher Dienst
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Abkommen
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