-
Verwaltungsvorschriften0
-
Rechtsprechung zum Thema0
-
Aufsätze zum Thema0
-
Formulare zum Thema0
-
Wassermeyer, DBA
-
Niederlande
- Deutsches Zustimmungsgesetz
- Deutsches Zustimmungsgesetz
- Deutsches Zustimmungsgesetz
- Protokoll
-
Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung der Durchführung des Schiedsverfahrens gemäß Artikel 25 Absatz 5 des am 12. April 2012 in Berlin unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
- 1. Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens
- 2. Antragsfrist
- 3. Schiedsauftrag
- 4. Versäumnis der Übermittlung des Schiedsauftrags
- 5. Auswahl der Schiedsrichter
- 6. Vereinfachtes Schiedsverfahren
- 7. Qualifikation und Berufung von Schiedsrichtern
- 8. Übermittlung von Informationen und Vertraulichkeit
- 9. Versäumnis rechtzeitiger Informationserteilung
- 10. Verfahrens- und Beweisregeln
- 11. Beteiligung des Antragstellers
- 12. Organisatorisches
- 13. Kosten
- 14. Anzuwendende Rechtsgrundsätze
- 15. Schiedsspruch
- 16. Frist für die Übermittlung des Schiedsspruchs
- 17. Versäumnis der Frist für die Übermittlung des Schiedsspruchs
- 18. Endgültige Entscheidung
- 19. Umsetzung des Schiedsspruchs
- 20. Nichtergehen eines Schiedsspruchs
- Anlage zum Abkommen
- Abkommen
- ANHANG Überblick über das Steuerrecht der Niederlande
- Stichwortverzeichnis
-
Niederlande
Ansicht
Einstellungen