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Protokoll

EL 68 März 2024 Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Bolivien haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 30. September 1992 in Königswinter/Petersberg die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind. Dieses Abkommen steht den Steuersystemen der Vertragsstaaten

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