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Wassermeyer, DBA
Luxemburg
Abkommen
Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
I. Allgemeines
II. Absatz 1 (Unbewegliches Vermögen)
III. Absatz 2
IV. Absatz 3 (Betriebsstätte)
1. Unternehmen eines Vertragsstaates
2. Ansässige Person mit fester Einrichtung
3. Veräußerung
4. Bewegliches Vermögen einer Betriebsstätte (festen Einrichtung)
5. Veräußerungsgewinn
6. Erzielen eines Veräußerungsgewinnes
7. Besteuerung in den beiden Vertragsstaaten
V. Absatz 4 (Seeschiffe und Luftfahrzeuge)
VI. Absatz 5 (Sonstiges Vermögen)
VII. Absatz 6
Exkurs: Kommentierung aus luxemburgischer Sicht
Wassermeyer, DBA
IV. Absatz 3 (Betriebsstätte)
Siegers in Wassermeyer | DBA LU 2012 Art. 13 Rn. 19-26 | 167. EL Oktober 2024
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