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Wassermeyer, DBA
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Luxemburg
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Abkommen
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Art. 7 Unternehmensgewinne
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 Satz 1
- III. Absatz 1 Satz 2
- IV. Absatz 2
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V. Absatz 3
- 1. Allgemeines
- 2. Wenn (in Übereinstimmung mit Absatz 2) ein Vertragsstaat die Gewinne... berichtigt
- 3. Betriebsstätte eines Unternehmens eines der Vertragsstaaten
- 4. In Übereinstimmung mit Absatz 2
- 5. Besteuerung von bereits im anderen Vertragsstaat besteuerten Gewinnen
- 6. Rechtsfolge: Entsprechende Änderung der auf diese Gewinne erhobenen Steuer durch den anderen Vertragsstaat
- 7. Soweit es erforderlich ist, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden
- 8. Verständigungsverfahren (Absatz 3 aE)
- VI. Absatz 4
- Exkurs: Kommentierung aus luxemburgischer Sicht
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Art. 7 Unternehmensgewinne
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Abkommen
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Luxemburg