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Wassermeyer, DBA
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Schweiz
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Abkommen
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
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III. Absatz 2 Satz 1
- 1. Allgemeines
- 2. Veräußerer
- 3. Veräußerung
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4. Bewegliches Vermögen
- a) Bewegliches Vermögen, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte darstellt
- b) Bewegliches Vermögen, das zu einer festen Einrichtung zur Ausübung eines freien Berufs gehört
- c) Ort der Betriebsstätte bzw. der festen Einrichtung
- d) Veräußerung einer Betriebsstätte, einer festen Einrichtung bzw. eines Unternehmens
- e) Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft
- f) Veräußerung von Immobilienzertifikaten
- 5. Veräußerungsgewinn
- 6. Besteuerung durch die Vertragsstaaten
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III. Absatz 2 Satz 1
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
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Abkommen
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Schweiz