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Wassermeyer, DBA
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Texte Dänemark
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Abkommen (Präambel - Art. 50)
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 Satz 1 – Veräußerung unbeweglichen Vermögens
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III. Absatz 1 Satz 2 – Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften
- 1. Allgemeines
- 2. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person
- 3. Aktien, Rechte und Beteiligungen an Gesellschaften/juristischen Personen
- 4. Beteiligung an einer Personengesellschaft
- 5. Unbewegliches Vermögen der Gesellschaft
- 6. Hauptsächlich
- 7. Mittelbare Beteiligung an Grundstücksgesellschaften
- 8. Veräußerungsgewinn
- 9. Erzielen eines Veräußerungsgewinns
- 10. Besteuerungsfolge in den beiden Vertragsstaaten
- IV. Absatz 2 – Veräußerung von beweglichem Betriebsvermögen
- V. Absatz 3 – Veräußerung von Schiffen und Luftfahrzeugen
- VI. Absatz 4 – Veräußerung sonstigen Vermögens
- VII. Absatz 5 – Besteuerung des Vermögenszuwachses bei Anteilen
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
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Abkommen (Präambel - Art. 50)
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Texte Dänemark