-
Wassermeyer, DBA
-
Kroatien
-
Abkommen
-
Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat
- I. Allgemeines
-
II. Absatz 1: Vermeidung der Doppelbesteuerung bei in Deutschland ansässigen Personen
- 1. Eine in Deutschland ansässige Person
- 2. Einkünfte
- 3. Das Beziehen von Einkünften
- 4. Halten von Vermögen
- 5. Das Stammen aus dem anderen Vertragsstaat
- 6. Besteuerung nach dem Abkommen im anderen Vertragsstaat
- 7. Ausnehmen von der Ertragsbesteuerung des Ansässigkeitsstaates
- 8. Ausnehmen von der Vermögensbesteuerung
- 9. Die Anrechnung durch den Ansässigkeitsstaat
- 10. Aktivitätsvorbehalt Art. 23 Abs. 1 Buchst. c
- 11. Switch-over-Klausel Art. 23 Abs. 1 Buchst. d
- III. Absatz 2: Vemeidung der Doppelbesteuerung bei in Kroatien ansässigen Personen
- IV. Absatz 3: Progressionsvorbehalt
- V. Protokoll Nr. 4 zu Art. 23
-
Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat
-
Abkommen
-
Kroatien