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Wassermeyer, DBA - Doppelbesteuerung
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GUS-Staaten
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Abkommen
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Art. 19 Beseitigung der Doppelbesteuerung
- I. Allgemeiner Inhalt, Abweichungen vom MA
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II. Absatz 1
- 1. Eine in Deutschland ansässige Person
- 2. Soweit nicht Buchst. b anzuwenden ist
- 3. Ausschließliche Ansässigkeitsstaatbesteuerung
- 4. Ausnehmen der Einkünfte von der deutschen Bemessungsgrundlage
- 5. Ausnehmen der Vermögenswerte von der dt. Bemessungsgrundlage
- 6. Einkünfte, die in einem GUS-Staat besteuert werden können
- 7. Vermögenswerte, die in einem GUS-Staat besteuert werden können
- 8. Satz 2 – Progressionsvorbehalt
- 9. Steueranrechnung in Deutschland – Buchst. b
- 10. Herstellung der Ausschüttungsbelastung
- III. Absatz 2
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Art. 19 Beseitigung der Doppelbesteuerung
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Abkommen
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GUS-Staaten