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Dombert/Witt, Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht
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Teil G. Steuerrecht
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§ 25 Landwirtschaftliches Steuerrecht
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II. Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft
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2. Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit
- a) Abgrenzung zur Liebhaberei.
- b) Die Abgrenzung zum Gewerbe bei Tierzucht und Tierhaltung.
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c) Abgrenzung nach besonderen Tätigkeitsmerkmalen.
- aa) Allgemeine Grundsätze.
- bb) Strukturwandel.
- cc) Nebenbetriebe.
- dd) Unmittelbare Verwertung von organischen Abfällen.
- ee) Zukauf fremder Erzeugnisse.
- ff) Absatz eigener Erzeugnisse in Verbindung mit Dienstleistungen.
- gg) Absatz selbst erzeugter Getränke in Verbindung mit besonderen Leistungen.
- hh) Verwendung von Wirtschaftsgütern außerhalb des Betriebes und die Verrichtung von Dienstleistungen ohne Verwendung von Wirtschaftsgütern.
- ii) Beherbergung von Fremden.
- jj) Energieerzeugung.
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2. Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit
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II. Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft
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§ 25 Landwirtschaftliches Steuerrecht
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Teil G. Steuerrecht