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Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht
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Teil C. Zivilrecht
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§ 11 Erbrecht, Hof- und Unternehmensnachfolge
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II. Höfeordnung
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12. Abfindung der weichenden Erben nach Erbfall oder Hofübergabe (§ 12 HöfeO)
- a) Hofeswert.
- b) Berechtigte.
- c) Berechnung des Abfindungsanspruchs
- d) Fiktion des Erbfalls auch bei Hofübergabe unter Lebenden.
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12. Abfindung der weichenden Erben nach Erbfall oder Hofübergabe (§ 12 HöfeO)
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II. Höfeordnung
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§ 11 Erbrecht, Hof- und Unternehmensnachfolge
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Teil C. Zivilrecht