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Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht
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Teil D. Verwaltungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
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§ 13 Allgemeines Umweltrecht
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II. Abfallrecht
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1. Der Abfallbegriff
- a) Das Kriterium der beweglichen Sache.
- b) Stoffe und Gegenstände.
- c) Die Abgrenzung zu Nebenprodukten und das Ende der Abfalleigenschaft.
- d) Der Rechtsbegriff der Entledigung.
- e) Exkurs:
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1. Der Abfallbegriff
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II. Abfallrecht
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§ 13 Allgemeines Umweltrecht
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Teil D. Verwaltungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht