-
Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht
-
Teil D. Verwaltungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
-
§ 16 Baurecht
-
V. Die Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB)
-
1. Privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft
- a) Der Begriff der Landwirtschaft.
- b) Zur Betriebseigenschaft.
- c) Zum Merkmal des „Dienens“ iSd § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
-
1. Privilegierte Vorhaben der Landwirtschaft
-
V. Die Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB)
-
§ 16 Baurecht
-
Teil D. Verwaltungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht