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Formulare zum Thema0
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Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht
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Teil D. Verwaltungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
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§ 22 Tierseuchen-, Tierzucht- und Tierschutzrecht
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III. Tierschutzrecht
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4. Grundzüge des TierSchG
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b) Halten von Tieren.
- aa) Verantwortliche.
- aa) Rechtspflichten des Verantwortlichen.
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bb) Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
- (1) (1) Allgemeines.
- (2) Entstehung und Fortentwicklung.
- (3) Systematik.
- (4) Allgemeine Bestimmungen.
- (5) Anforderungen an das Halten von Kälbern.
- (6) Anforderungen an das Halten von Legehennen.
- (7) Anforderungen an das Halten von Masthühnern.
- (8) Anforderungen an das Halten von Schweinen.
- (9) Anforderungen an das Halten von Kaninchen.
- (10) Anforderungen an das Halten von Pelztieren.
- (11) Übergangsbestimmungen; Bestandsschutz.
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b) Halten von Tieren.
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4. Grundzüge des TierSchG
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III. Tierschutzrecht
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§ 22 Tierseuchen-, Tierzucht- und Tierschutzrecht
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Teil D. Verwaltungsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht