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Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht
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Teil H. Europarecht
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§ 27 Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik
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IV. Agrardirektzahlungsrecht
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3. Agrardirektzahlungen der Ersten Säule
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e) Integriertes Kontroll- und Sanktionssystem (InVeKoS). Das Integrierte Kontroll- und Sanktionssystem ist im Wesentlichen in der VO (EU) 1306/2013, der VO (EU) 640/2014 und der VO (EU) 809/2013 sowie der InVeKoSV geregelt, was die Handhabung schwierig macht. Für den Rechtsanwalt ist aber ein sicherer Umgang mit diesen Vorschriften für die erfolgreiche und fundierte Rechtsberatung gleichwohl unerlässlich.
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aa) Allgemeine Regelungen und Regelungen zum Beihilfeantrag.
- (1) Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der Beihilfeberechtigung.
- (2) Die Vor-Ort-Kontrolle.
- (3) Zurechnung der Verursachung.
- (4) Sanktionen bei festgestellten Verstößen.
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aa) Allgemeine Regelungen und Regelungen zum Beihilfeantrag.
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e) Integriertes Kontroll- und Sanktionssystem (InVeKoS). Das Integrierte Kontroll- und Sanktionssystem ist im Wesentlichen in der VO (EU) 1306/2013, der VO (EU) 640/2014 und der VO (EU) 809/2013 sowie der InVeKoSV geregelt, was die Handhabung schwierig macht. Für den Rechtsanwalt ist aber ein sicherer Umgang mit diesen Vorschriften für die erfolgreiche und fundierte Rechtsberatung gleichwohl unerlässlich.
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3. Agrardirektzahlungen der Ersten Säule
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IV. Agrardirektzahlungsrecht
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§ 27 Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik
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Teil H. Europarecht