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Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht
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Teil H. Europarecht
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§ 27 Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik
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IV. Agrardirektzahlungsrecht
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3. Agrardirektzahlungen der Ersten Säule
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e) Integriertes Kontroll- und Sanktionssystem (InVeKoS). Das Integrierte Kontroll- und Sanktionssystem ist im Wesentlichen in der VO (EU) 1306/2013, der VO (EU) 640/2014 und der VO (EU) 809/2013 sowie der InVeKoSV geregelt, was die Handhabung schwierig macht. Für den Rechtsanwalt ist aber ein sicherer Umgang mit diesen Vorschriften für die erfolgreiche und fundierte Rechtsberatung gleichwohl unerlässlich.
- aa) Allgemeine Regelungen und Regelungen zum Beihilfeantrag.
- bb) Kürzungen und Sanktionen beim Greening.
- cc) Verstöße gegen Cross-Compliance-Verpflichtungen.
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e) Integriertes Kontroll- und Sanktionssystem (InVeKoS). Das Integrierte Kontroll- und Sanktionssystem ist im Wesentlichen in der VO (EU) 1306/2013, der VO (EU) 640/2014 und der VO (EU) 809/2013 sowie der InVeKoSV geregelt, was die Handhabung schwierig macht. Für den Rechtsanwalt ist aber ein sicherer Umgang mit diesen Vorschriften für die erfolgreiche und fundierte Rechtsberatung gleichwohl unerlässlich.
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3. Agrardirektzahlungen der Ersten Säule
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IV. Agrardirektzahlungsrecht
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§ 27 Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik
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Teil H. Europarecht