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Dombert/Witt, AgrR
e) Integriertes Kontroll- und Sanktionssystem (InVeKoS). Das Integrierte Kontroll- und Sanktionssystem ist im Wesentlichen in der VO (EU) 1306/2013, der VO (EU) 640/2014 und der VO (EU) 809/2013 sowie der InVeKoSV geregelt, was die Handhabung schwierig macht. Für den Rechtsanwalt ist aber ein sicherer Umgang mit diesen Vorschriften für die erfolgreiche und fundierte Rechtsberatung gleichwohl unerlässlich.
Busse in MAH AgrarR | § 27 Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik | 3. Auflage 2022