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Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht
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Teil H. Europarecht
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§ 27 Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik
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IV. Agrardirektzahlungsrecht
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4. Ausblick auf das Direktzahlungsrecht ab 2023
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c) Öko-Regelungen (eco schemes).
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aa) Die einzelnen Öko-Regelungen.
- (1) Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen durch (alternativ).
- (2) Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 %.
- (3) Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise.
- (4) Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs.
- (5) Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten.
- (6) Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
- (7) Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten.
- bb) Die Ermittlung des tatsächlichen Zuwendungsbetrags für die freiwillige Anwendung einer Öko-Regelung.
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aa) Die einzelnen Öko-Regelungen.
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c) Öko-Regelungen (eco schemes).
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4. Ausblick auf das Direktzahlungsrecht ab 2023
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IV. Agrardirektzahlungsrecht
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§ 27 Das Recht der Gemeinsamen Agrarpolitik
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Teil H. Europarecht