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Dombert/Witt, AgrR
k) Gebührenermäßigung, Kostenfreiheit, Fälligkeit und Vorschüsse und Verteilung der Gerichtskosten, §§ 41 aF, 42, 43 aF, 44 LwVG. Insoweit wird auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen. Die jeweilige Bedeutung ergibt sich aus dem Wortlaut der Norm.
Reiter in MAH AgrarR | § 5 Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten k) | 3. Auflage 2022