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Düsing/Martinez, Agrarrecht
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6. Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG)
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Abschnitt 5. Beendigung der Mitgliedschaft (§ 65 - § 77a)
- § 65 Kündigung des Mitglieds
- § 66 Kündigung durch Gläubiger
- § 66a Kündigung im Insolvenzverfahren
- § 67 Beendigung der Mitgliedschaft wegen Aufgabe des Wohnsitzes
- § 67a Außerordentliches Kündigungsrecht
- § 67b Kündigung einzelner Geschäftsanteile
- § 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften
- § 68 Ausschluss eines Mitglieds
- § 69 Eintragung in die Mitgliederliste
- §§ 70–72 (weggefallen)
- § 73 Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
- § 74 (weggefallen)
- § 75 Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft
- § 76 Übertragung des Geschäftsguthabens
- § 77 Tod des Mitglieds
- § 77a Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft
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Abschnitt 5. Beendigung der Mitgliedschaft (§ 65 - § 77a)
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6. Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG)