-
-
1
-
Rechtsprechung zum Thema0
-
aktuelle Zeitschriftendokumente0
-
Formulare zum Thema0
-
Düsing/Martinez, Agrarrecht
-
6. Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG)
-
Abschnitt 6. Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft (§ 78 - § 97)
- § 78 Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung
- §§ 78a, 78b (weggefallen)
- § 79 Auflösung durch Zeitablauf
- § 79a Fortsetzung der aufgelösten Genossenschaft
- § 80 Auflösung durch das Gericht
- § 81 Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde
- § 81a Auflösung bei Insolvenz
- § 82 Eintragung der Auflösung
- § 83 Bestellung und Abberufung der Liquidatoren
- § 84 Anmeldung der Liquidatoren
- § 85 Zeichnung der Liquidatoren
- § 86 Publizität des Genossenschaftsregisters
- § 87 Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium
- § 87a Zahlungspflichten bei Überschuldung
- § 87b Verbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme
- § 88 Aufgaben der Liquidatoren
- § 88a Abtretbarkeit der Ansprüche auf rückständige Einzahlungen und anteilige Fehlbeträge
- § 89 Rechte und Pflichten der Liquidatoren
- § 90 Voraussetzung für Vermögensverteilung
- § 91 Verteilung des Vermögens
- § 92 Unverteilbares Reinvermögen
- § 93 Aufbewahrung von Unterlagen
- §§ 93a–93s (weggefallen)
- § 94 Klage auf Nichtigerklärung
- § 95 Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln
- § 96 Verfahren bei Nichtigkeitsklage
- § 97 Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
-
Abschnitt 6. Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft (§ 78 - § 97)
-
6. Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG)
Ansicht
Einstellungen