Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Eckert, StBVV
2.2.6 Abgrenzung zur Beratung, Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels und zum einfachen Schreiben
Enders in Eckert | Teil II 2. Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) Rn. 173-183 | 7. Auflage 2023