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IDW Verlautbarungen
5.8 Bezugnahme auf den Sachverständigen des Abschlussprüfers im Vermerk des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 14-15)
IDW in IDW Verlautbarungen | INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620) Rn. A41 - A42 | 72. EL aktualisiert durch IDW Life Januar 2020