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IDW Verlautbarungen
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IDW RS
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RS HFA
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IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW RS HFA 11 n.F.)
- 1 Vorbemerkungen
- 2 Klassifizierung von Software
- 3 Einstufung von Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens
- 4 Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen
- 5 Bedeutung des Umfangs der Verfügungsmacht über die Software
- 6 Umfang der Anschaffungskosten entgeltlich erworbener Software
- 7 Bewertung entgeltlich erworbener Software zum Abschlussstichtag
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IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW RS HFA 11 n.F.)
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RS HFA
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