Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
IDW Verlautbarungen
5.8 Bezugnahme auf den Sachverständigen des Abschlussprüfers im Vermerk des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 14-15)
IDW in IDW Verlautbarungen | INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620) Rn. A41 - A42 | Werkstand: IDW Life 11 / 2020