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IDW Verlautbarungen
4. Versagungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, wenn die Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht beurteilt werden kann (Prüfungshemmnis)
IDW in IDW Verlautbarungen | IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.) Rn. 1-A44 | Werkstand: IDW Life 11 / 2020