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IDW Verlautbarungen
3.2. Festlegung und Durchführung von Prüfungshandlungen als Reaktion auf die beurteilten Fehlerrisiken im Zusammenhang mit gewährten Beihilfen
IDW in IDW Verlautbarungen | IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700) Rn. 40-47 | Werkstand: IDW Life 12 / 2020