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IDW Verlautbarungen
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IDW Praxishinweise
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IDW Praxishinweis: Empfehlungen für die Ausgestaltung des Risikomanagements zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW Praxishinweis 2/2012 i.d.F. 2020)
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Anlage 2: Erscheinungsformen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- 1. Die drei Phasen der Geldwäsche
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2. Mögliche Erscheinungsformen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die dem Berufsträger im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeiten i.S. des § 2 WPO begegnen können
- 2.1. Bargeldtransaktionen
- 2.2. Geldwäsche durch den Einsatz von Scheinfirmen, Scheinrechnungen oder „Strohmännern“
- 2.3. Geldwäsche durch „back-to-back-loans“, Über-/Unterfakturierung oder vorgetäuschte Warengeschäfte
- 2.4. Geldwäsche mittels sog. Umsatzsteuer-Karusselle
- 2.5. Geldwäsche mittels Offshore-Unternehmen
- 2.6. Geldwäsche mittels Trusts oder Stiftungen
- 2.7. Geldwäsche mittels „Underground-Banking“ bzw. „Havalla-Banking“
- 2.8. Geldwäsche mit Immobilien sowie „kick-back-Zahlungen“ im Immobiliengeschäft
- 2.9. Geldwäsche im Anlage- und Wertpapierbereich
- 2.10. Geldwäsche mittels Versicherungen
- 2.11. Geldwäsche durch den Gebrauch des Glücksspielsektors
- 2.12. Erscheinungsformen der Terrorismusfinanzierung
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Anlage 2: Erscheinungsformen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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IDW Praxishinweis: Empfehlungen für die Ausgestaltung des Risikomanagements zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW Praxishinweis 2/2012 i.d.F. 2020)
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IDW Praxishinweise