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IDW Verlautbarungen
2. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S. des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB
IDW in IDW Verlautbarungen | Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW EPS 400 n.F. (04.2021)) 2. | Werkstand: IDW Life 7 / 2021