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IDW Verlautbarungen
5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB im Anschluss an eine gesetzliche Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist
IDW in IDW Verlautbarungen | IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406 n.F. (10.2021)) 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB im Anschluss an eine gesetzliche Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist | Werkstand: IDW Life 2 / 2023